Kinder unter 5 Jahren
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
Pflegende Angehörige
Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
Besucher von:
Krankenhäuser
Rehabilitationseinrichtungen
stationäre Pflegeeinrichtungen
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Einrichtungen für ambulante Operationen
Dialysezentren
ambulante Pflege
Tageskliniken
Entbindungseinrichtungen
ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
Einen Anspruch mit Zuzahlung von 3 Euro haben:
- Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen
- Personen mit Kontakt zu gefährdeten Personen (z.B. Menschen über 60 Jahre)
- Personen, die eine "rote Kachel" in der Corona-Warn-App haben
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