Wer hat Anspruch auf kostenlose Test?

Kostenlos ohne Zuzahlung:

Kinder unter 5 Jahren

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester

Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)

Pflegende Angehörige

Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

 

 

Kostenlos ohne Zuzahlung:

Besucher von:

Krankenhäuser

Rehabilitationseinrichtungen

stationäre Pflegeeinrichtungen

Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

Einrichtungen für ambulante Operationen

Dialysezentren

ambulante Pflege

Tageskliniken

Entbindungseinrichtungen

ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung

 

 

Mit Zuzahlung 3 Euro:

 

Einen Anspruch mit Zuzahlung von 3 Euro haben:

- Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen

- Personen mit Kontakt zu gefährdeten Personen (z.B. Menschen über 60 Jahre)

 

- Personen, die eine "rote Kachel" in der Corona-Warn-App haben

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